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    Elemente des Schulprofils:

    (Stand März 2014)

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KOOPERATION

MIT DER VERBUNDSCHULE WERMELSKIRCHEN

 

 

Allgemeine Informationen und Rahmenbedingungen

 

Nach dem Schulgesetz haben alle Schüler und Schülerinnen Anspruch auf individuelle Förderung. Um diesen Anspruch zu erfüllen hat die Landesregierung Maßnahmen und Ressourcen bereitgestellt. Es wird immer Schüler und Schülerinnen geben, die eine darüber hinausgehende Unterstützung aufgrund eines besonderen Förderbedarfs benötigen. Für diese Kinder müssen sonderpädagogische Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dem Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung wurde die Grundlage geschaffen, alle Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung zu bündeln und wirkungsvoll an Förderschulen und an allgemeinbildenden Schulen zu bündeln. Das Kompetenzzentrum hat ein Netzwerk von allgemeinbildenden Schulen, die ein klares Einzugsgebiet definieren.

 

 

Aufgaben des Kompetenzzentrums

 

Diagnostik

o   Eingangsdiagnostik

o   interdisziplinäre Vernetzung der diagnostischen Kompetenzen

o   individuelle Förderplanung

 

Beratung

o   Eltern, Kollegen

o   Vernetzung der erforderlichen außerschulischen Hilfen (Jugendhilfetherapeutische und psychologische Dienste)

 

Prävention

o   Frühförderung im Kindergarten / Lern- und Erziehungsbegleitung im Vorfeld von Lern- und Entwicklungsstörungen

 

Unterricht

o   Verknüpfung der individuellen Förderpläne mit den curricularen Vorgaben der allgemeinen Schulen

o   Lernprozessbegleitung

o   Ausbau der Medienkompetenz

 

 

Praktische Umsetzung an der Katholischen Grundschule Kirchstraße

 

Seit dem Schuljahr 2010/11 kooperiert die Katholische Grundschule Kirchstraße mit dem Kompetenzzentrum der Pestalozzischule in Wermelskirchen. Für unsere Schule steht der Sonderschullehrer, Herr Wagner, mit zwei Stunden in der Woche zur Verfügung.

 

Wir erhalten in folgenden Bereichen Unterstützung:

o   Beratung für individuelle Förderung bei bestimmten Förderbedarfen ( LRS, Dyskalkulie, ADHS etc.)

o   Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen

o   Beratung bei verhaltensauffälligen Schülern und Schülerinnen

o   Beratung in der Auswahl des passenden Förderorts

o   Begleitung des DEIF-Verfahrens

o   Unterstützung bei der Durchführung des AO-SF

o   Unterstützung bei der Elternberatung