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Statistik seit 2007:
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Eltern machen mit Schulmitwirkung Schon im Kindergarten können sich Erziehungsberechtigte an der Elternarbeit beteiligen. Auch in der Grundschule ist die Mitwirkung der Eltern notwendig. Wenn es um Dinge geht, die eine einzelne Klasse betreffen, sind alle Eltern der Kinder dieser Klasse im Rahmen der Klassenpflegschaft beteiligt. Zur Förderung der Klassengemeinschaft und zum besseren Kennen lernen der Familien organisieren die Klassenpflegschaftsvorsitzenden gemeinsame Unternehmungen mit Eltern, Kindern und Geschwistern. So finden z. B. Wanderungen mit Picknick und Spielen, Schnitzeljagd, Radtour, Theaterbesuche etc. großen Anklang. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule. Gemeinsam mit dem Schulverein organisiert und gestaltet die Schulpflegschaft die schulischen Feste: Stadtfest, St. Martin, Adventsbasar, Weihnachtsfeier, Frühlingsfest, Karnevalszug und das Schulfest. Die vielfältigen Aktivitäten und die verschiedenen Themenkreise, mit denen sich unsere Schulpflegschaft befasst, zeigen folgende Beispiele: Ø Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Umwelt“ zur Förderung des umweltbewussten Verhaltens in der Schule (Kakao und Milch in Pfandflaschen, Müllsortierungen etc.) Ø Empfehlung an die Kinder und Eltern Fahrradhelme zu tragen Ø Angebot eines gemeinsamen Theaterbesuches Ø Befürwortung der Kariesprophylaxe Ø Bildung einer Theatergruppe - Eltern spielen für die Kinder Theater Ø Aktionen zum Erhalt und zur Sanierung der Schule - Bildung einer Bürgerinitiative Ø Beteiligung an Sternmärschen nach Düsseldorf zur Behebung des Lehrermangels und gegen die Sparpläne der Landesregierung Ø Aktionen zur Gestaltung und Verschönerung des Schulgeländes Immer wieder ist die Schule auf Elternmitarbeit angewiesen. Dankbar nehmen wir diese Hilfe an. Was wäre eine Schule, in der Eltern und Lehrerkollegium nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten? Wir meinen, es käme einem Desaster gleich. Widersprüche in der Erziehung würden das Kind verunsichern. Darum sollten Bedenken, Fragen oder Kritik stets in einem offenen Gespräch geäußert werden. Nur so lassen sich mögliche Konflikte zum Wohle des Kindes lösen. Für die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule gibt es verschiedene Gremien. Das Schulmitwirkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt hierüber Auskunft (die entsprechenden Texte können jederzeit in der Schule eingesehen oder ausgeliehen werden). Die Lehrer/innen helfen den Eltern sich einzuarbeiten und ihre Rechte wie auch Pflichten kennen zu lernen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Gremien einberufen und nehmen ihre Tätigkeit auf. Keine Angst! Sie werden sich bald auskennen. |