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Verkehrs- und Mobilitätserziehung In der Verkehrs- und Mobilitätserziehung sollen Schülerinnen und Schüler Qualifikationen vermittelt werden, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Verkehrsraum benötigen. Alle relevanten Mobilitätsformen (= Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer von PKW, Bus und Bahn, u. s. w.) sollen behandelt werden. Neben dem Schwerpunkt der Sicherheitserziehung werden in der Verkehrserziehung Elemente der Sozial-, Umwelt und Mobilitätserziehung hinzugenommen. Grundlage der Verkehrs- und Mobilitätserziehung sind die „Rahmenvorgabe Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule“ und der Erlass zur Verkehrserziehung (RdErl. D. MfSJK vom 02.09.2003). Elternabend vor der EinschulungBeim Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger werden die Eltern durch die Schule und die Polizei auf den Schulwegplan, in dem besondere Problempunkte unseres Schulbezirks aufgezeichnet sind, hingewiesen. Wichtig ist auch, dass dem einzelnen Schüler sein Schulweg genau bekannt ist. Darüber hinaus werden die Besonderheiten der Wahrnehmung von Lernanfängern erläutert und die Verantwortung der Eltern herausgestellt. Verkehrserziehung im ersten SchuljahrSchwerpunktmäßig werden die Schulanfänger in den ersten Wochen richtiges Verhalten auf dem Schulweg kennenlernen und mit Unterstützung von Eltern, Lehrkräften und Polizei einüben. Relevante Stellen des Schulweges der jeweiligen Klassen werden mit unserem Bezirkspolizisten, der Schulklasse und der Lehrkraft abgegangen. Fahren mit dem Schulbus wird in den ersten Wochen von einigen Müttern begleitet, die zuvor vom Busunternehmen eingewiesen wurden. Dabei werden das richtige Verhalten auf dem Schulweg, das Überqueren der Straße mit und ohne Ampel, an Kreuzungen, an Stellen, an denen Autos parken, u. s. w. eingeübt. Da die Kinder durch ihren eingeschränkten Blickwinkel Gefahrensituationen wie s. B. Geschwindigkeit und Abstände von Autos noch nicht sicher einschätzen und allein bewältigen können, müssen sie immer wieder auf Gefahren hingewiesen werden. Begleitendes Training der Wahrnehmung und Schulung der Sinne, Motorik, Sozialverhalten und Sozialerfahrung ist ein besonderer Schwerpunkt der Schuleingangsphase. Motorisches Radfahrtraining im 1. und 2. SchuljahrKindern bis zum achten Lebensjahr fallen Mehrfachtätigkeiten (wie sie zum Radfahren notwendig sind) entwicklungsbedingt noch schwer. Da sie sich mit dem „Spielgerät Fahrrad“ aber im Grenzbereich zum Straßenverkehr bewegen, fällt diese Altersgruppe durch erhöhte Unfälle auf. Unsere Übungen zum motorischen Radfahrtraining sollen unter Beteiligung möglichst vieler Eltern (auch als Helfer) erfolgen. Radfahrausbildung im 3. und 4. SchuljahrDie Radfahrausbildung wird kompakt, projekthaft und fächerübergreifend im 4. Schuljahr durchgeführt. Theoretische Teilbereiche ( Sicherheits-, Umwelt-. Gesundheits-, Sozialerziehung) sowie motorische Übungen auf dem Schulhof werden bereits zum Ende des 3. Schuljahr angesetzt. Bei den praktischen Übungen im Schonraum und im Straßenverkehr ist die Unterstützung von Eltern notwendige Voraussetzung. Die Polizei unterstützt die Ausbildung in gefährlichen Bereichen auf der Straße und bei der praktischen Übung. Die Termine für die praktische Radfahrübung werden der Schule zum Schuljahresbeginn von der Kreisverwaltung mitgeteilt. Elternhinweise Die Radfahrausbildung ist ein Hilfsangebot ans Elternhaus als schulische Veranstaltung mit Polizeiunterstützung zur „Bewältigung der Lebenswirklichkeit“. Dabei vermittelt die Schule Kenntnisse über die Ausbildungsinhalte und Sicherheitsaspekte (Helm, Rad, Organisation des Unterrichts: Schonraum/Verkehrswirklichkeit, disziplinierter Ablauf), die Kenntnis der Prüfstrecke (Karte, Dias, abgehen) und das Bewertungsschema. Bewegungsabläufe werden in praktischen Übungen eintrainiert. Fächerübergreifende Planung Aspekte der Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung (s. a. Gewaltprävention) korrespondieren mit den Richtlinien und fließen in allen Fächern mit ein. n z. B. Kunst: Lern-/Kartenspiele zu Verkehrszeichen herstellen, helle/dunkle Farben – Sicherheit in der Dunkelheit n Religion: Verantwortung für sich und andere, Rücksichtnahme n - Sport: praktische Übungen zu Gleichgewicht / Wahrnehmung / Geschicklichkeit, Koordination / Kondition n Musik: Lieder, s. Bausteine GS n Sprache: Texte zum Fahrrad lesen, Gedichte, Beschreibungen. Beobachtungsaufgaben als Fußgänger, Mitfahrer, Radfahrer, eigene Erlebnisse im Straßenverkehr, Interviews von erwachsenen Verkehrsteilnehmern- Förderunterricht (Übungen, Entspannungsübung, mentales Training) n Sachunterricht: Fahrrad- TÜV, Leuchtkraft von Reflektoren, Stadtplan lesen, Wege zeichnen. „Radfahrprüfung“: Die Eltern erhalten eine schriftliche Information über den Ablauf der Radfahrausbildung. Die Radfahrausbildung schließt mit einer theoretischen Lernzielkontrolle und einer praktischen Übung unter Beteiligung der Polizei und von Eltern ab. Die Eltern werden noch einmal schriftlich darauf hingewiesen, dass die praktische Übung kein „Führerschein“ ist, der die trügerische Hoffung speist, das Kind könne jetzt in allen Verkehrssituationen sicher Rad fahren. Er stellt vielmehr nur die Grundlage für weitere Übungen der Eltern mit ihren Kindern dar. Außerschulische PartnerBusschule: In Zusammenarbeit mit der Verkehrsgesellschaft Hüttebräuker (VRS) in Leichlingen und der Verkehrsicherheitsbeauftragten der Polizei wird den Kindern richtiges Verhalten im Bus und an Haltestellen, Ein- und Aussteigen vermittelt. Nach einem theoretischen Teil werden auf dem Schulgelände und im öffentlichen Verkehrsraum mögliche Gefahrensituationen praktisch nachgestellt.
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