Inhaltsverzeichnis:


Homepages einzelner Klassen:


 

Homepage der KGS Kirchstraße - online seit Januar 2001 - V6.10.1 erstellt mit Ms Frontpage - optimiert für eine Auflösung von 1280x1024 Pixel - (c) Christoph Draube

Statistik seit 2007:

 


 

 

 

 

 

 

 

Übergang zu den weiterführenden Schulen

Mit dem Halbjahreszeugnis im 4. Schuljahr wird Ihnen auf der Rückseite eine schriftliche Empfehlung der Klassenkonferenz an die Hand gegeben für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung und Entwicklung Ihres Kindes geeignet erscheint.  

Ist Ihr Kind nach Auffassung der Klassenkonferenz für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird dies mit einem Zusatz genannt. 

Irrtümlicherweise denken manche Eltern, die begründete Empfehlung wäre vom Klassenlehrer alleine ausgesprochen. Sie ist aber immer eine der Klassenkonferenz, also aller Lehrer, die Ihr Kind in diesem Schuljahr unterrichten.  

Mit dieser Empfehlung melden Sie sich an einer weiterführenden Schule an: Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule.  

Somit stehen Sie Mitte der vierten Klasse vor einer der schwierigsten Weichenstellungen innerhalb der Schullaufbahn. Das Streben nach einem möglichst hochwertigen Bildungsabschluss muss in Einklang gebracht werden mit Fähigkeiten, Begabung und Persönlichkeit Ihres Kindes. Nur die richtige Wahl verspricht langfristig den schulischen Erfolg Ihres Kindes.  

In der Regel findet für alle Eltern im ersten Halbjahr des vierten Schuljahres ein Elternsprechtag für ein Beratungsgespräch statt. Den Ausgangspunkt Ihrer Überlegungen können auch Gespräche mit dem Klassenlehrer bilden, die Sie schon von Beginn der vierten Klasse an in gewissen Abständen mit ihm führen können. Er kann Ihnen am ehesten sagen, wo die besonderen Stärken Ihres Kindes liegen. Der Klassenlehrer vermittelt in der Regel am besten ein Gesamtbild über die Stärken und Schwächen Ihres Kindes. Insbesondere kann er beraten über Aufgabenverständnis, Arbeitsgenauigkeit, Selbstständigkeit, Lernbereitschaft, Konzentration, Problemlösungsverhalten, Ausdauer, Interessen, Beteiligung, Verlässlichkeit, Sozialverhalten, Selbstwertgefühl, Frustrationstoleranz, Heft- und Ordnerführung, Anfertigen von Hausaufgaben, Fähigkeit der Kommunikation, Konfliktverhalten, Kooperationsverhalten, mündlicher und schriftlicher Ausdruck und Rechtschreibung – sein Urteil ist in der Regel ein verlässlicher Indikator. 

Eine gewisse Aussagekraft haben bereits die Noten des Abschlusszeugnisses der dritten Klasse. Auch am Ende dieses Schuljahres kann der Übergang angesprochen werden –sowohl von Lehrer- als auch von Elternseite. Dabei ist aber zu beachten, dass nach diesem Zeitpunkt deutliche individuelle Leistungsschwankungen bei jedem Schüler auftreten können.  

Nutzen Sie Informationsveranstaltungen: Alle weiterführenden Schulen haben eigene Informationsangebote, zum Beispiel einen “Tag der offenen Tür“, der Ihnen Einblicke in die spezifischen Anforderungen und Bildungsangebote verschafft. Über diese Angebote informiert Sie die Homepage Ihrer favorisierten Schule. Hier können Sie ebenfalls Auskunft erhalten über Fachrichtungen, Schulleben und vor allem Erwartungen an Schulneulinge. 

Immer wieder machen Eltern den Fehler, diese weit reichende Entscheidung zu sehr dem Urteil Ihres Kindes zu überlassen. In dem Alter, in dem der Schulwechsel ansteht, können Kinder in der Regel die Tragweite dieser Entscheidung nicht überschauen und orientieren sich lediglich an den Wünschen oder schon erfolgten Anmeldungen von Mitschülern oder Freunden, ohne zu wissen, was sie an der neuen Schule erwartet und vor allem ohne die eigenen Leistungsfähigkeiten in richtiger Relation zur Wunschschule betrachten zu können. Zwar sollten Sie Ihr Kind in den Entscheidungsprozess mit einbeziehen, indem Sie ihm Ihre Wahl verständlich machen, aber behalten Sie sich das letzte Wort vor. Ein Schulabbruch mit allen negativen Begleiterscheinungen kann Ihrem Kind so möglicherweise erspart bleiben. Auch vergleichen Eltern oft ihren eigenen Wunsch leider mit den Anmeldungen der Mitschüler („Wenn der / die dorthin geht, melde ich mein Kind auch dort an. Mein Kind ist doch ebenso gut oder sogar besser“).  

Wollen die Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule mit Einschränkungen geeignet ist, müssen sie an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teilnehmen. Dabei werden insbesondere die Möglichkeiten dieser weiterführenden Schule zur individuellen Förderung des Kindes in den Bereichen, die zur einschränkenden Empfehlung geführt haben, erörtert. Danach entscheiden die Eltern - wie auch bei einer uneingeschränkten Empfehlung - über die Schulform für ihr Kind. 

Wollen Sie Ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, entscheidet ein dreitägiger Prognoseunterricht, ob es zum Besuch der gewählten Schulform zugelassen wird. Vorher bietet die gewünschte weiterführende Schule den Eltern eine Beratung an. Das Schulamt informiert die Eltern mit der Einladung des Kindes zum Prognoseunterricht über dessen Ablauf. 

Wollen Sie Ihr Kind trotz uneingeschränkter Empfehlung der Grundschule für das Gymnasium an der Hauptschule oder der Realschule oder trotz uneingeschränkter Empfehlung für die Realschule an der Hauptschule anmelden, hat die von den Eltern gewünschte weiterführende Schule sie dahingehend zu beraten, dass sie möglichst der Empfehlung folgen. Wollen die Eltern auch danach der Empfehlung der Grundschule nicht folgen, fordert die weiterführende Schule sie auf, ihr Kind zum Prognoseunterricht anzumelden, um ihnen eine weitere Entscheidungshilfe für die Wahl der Schulform zu geben und sie damit zu ermutigen, der Empfehlung zu folgen. 

Über die Vorgehensweise bei einem Prognoseunterricht informiert Sie ausführlich die Seite des Ministeriums im Internet. Nutzen Sie bitte die Suchfunktion. 

Auch viele „Elternseiten“ im Internet geben Tipps zum Übergang an die weiterführende Schule.