Wir wünschen allen Kindern unserer Schule fröhliche und erholsame Sommerferien!
(Wiederbeginn des Unterrichts: Mittwoch, 18. August 2021, 8.10Uhr)
[05.07.2021]
...weitere Fotos von der "Eis-Aktion" des Fördervereines...
[02.07.2021]
In diesem Jahr musste der Abschied von unseren "großen 4ern", Corona bedingt, erneut anders ausfallen.
Nichtsdestotrotz wurden sie herzlich von den anderen Klassen verabschiedet, nachdem es zuvor einen Abschlussgottesdienst auf dem Schulhof gab.
Liebe 4er,
wir wünschen euch für eure weiteren Lebenswege von Herzen alles Liebe & Gute!
[01.07.2021]
Heute überraschte der Förderverein uns - jedes Kind und alle LehrerInnen bekamen ein Eis geschenkt.
VIELEN DANK!!!
[01.07.2021]
Rheinische Post, 1.07.2021
[03.06.2021]
Am 18. März 2021 fand der diesjährige Känguruwettbewerb statt, den wir im Rahmen des Wechselunterrichtes durchführten.
Mittlerweile liegen die Ergebnisse vor und fünf
Kinder (Paule Matèrne [110,00P], Johannes Franz [102,50P], Noah Mannsfeld
[102,50P], Jonas Weidlich [98,75P] und Mattis Büchel [96,25P]) wurden zusätzlich
mit einem Sonder-Preis belohnt. Alle übrigen Kinder erhielten ebenfalls eine
Urkunde und ein kleines Spiel. Die Auswertung erfolgte zentral über die
Humboldt-Universität zu Berlin.
Den „weitesten Känguru-Sprung“ (die meisten Aufgaben, die hintereinander richtig
gerechnet wurden) erreichten Paul Materne und Mattis Büchel, die von daher zudem
mit einem Känguru T-Shirt ausgezeichnet wurden.
Herzlichen Glückwunsch zu euren tollen Ergebnissen; egal ob mit oder ohne Preis geehrt!
[27.05.2021]
Die Kinder der Jahrgänge 3 & 4 haben in den vergangenen zwei Wochen individuelle Sportplakate entworfen, die nun in der Turnhalle ausgestellt und von den einzelnen Gruppen der Klassen im Rahmen eines Museumsganges gewürdigt wurden.
Vielen Dank an Herrn Gutoiu für die schöne Idee und Umsetzung dieser!
[26.05.2021]
Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Montag, 31. Mai 2021
Liebe Eltern ,
am 19. Mai wurde entschieden, dass aufgrund der bundesweit sinkenden
Inzidenzzahlen die Schulen in NRW zum 31. Mai 2021 in den Präsenzunterricht
zurückkehren.
https://www.schulministerium.nrw/startseite/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-31-mai-2021
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/19052021-schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021
Das bedeutet, ab Montag, den 31. Mai 2021 findet für jedes Kind jeden Tag
(Montag bis Freitag, außer Feiertage und bewegliche Ferientage) Unterricht in
Präsenz statt. Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule müssen sich
weiterhin zwei Mal pro Woche einem Lolli-Test unterziehen.
Zur Verteilung der Unterrichtsstunden und der einzelnen Fächer erhalten Sie in
dieser Woche eine weitere Mail.
Wir freuen uns, dass wir nun alle Kinder wieder zusammen im Klassenverband
unterrichten dürfen.
Herzliche Grüße
Gabriele Berger
[05.05.2021]
Allgemeine Informationen zum „Lolli-Test“
Liebe Eltern,
von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.
Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.
Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.
- Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.
- Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt.
Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert.
Anbei erhalten Sie aber bereits vorab eine Bildanleitung für einen Einzeltest.
Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.
An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Berger
[24.04.2021]
Liebe Eltern,
gestern Abend hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch die
Allgemeinverfügung (https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw)
festgestellt, welche Kreise und Städte ab Montag 26.4.21 in den Wechsel- und
welche in den Distanzunterricht gehen müssen.
Der Rheinisch–Bergische Kreis wird nach dieser Verfügung in den
Wechselunterricht gehen.
Wir freuen uns sehr, Ihre Kinder, wieder im Klassenraum unterrichten zu können.
Ihr Kind verbleibt in der selben Gruppe (A oder B) wie vor den Osterferien!!
Wir starten am Montag 26.4.21 mit der Gruppe A.
Jahrgang 3 und 4 Unterricht von 8.00 bis 12.45 Uhr.
Jahrgang 1 und 2 Unterricht von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Alle Betreuungszeiten übernehmen wir aus den ursprünglichen Meldungen für den
Wechselunterricht vom 19.4. bis 23.4.!!!
Sollten Sie Änderungswünsche haben, so teilen Sie uns diese bitte über unser
Postfach info@kgsleichlingen.de
Wie Sie bereits wissen, werden die Kinder 2 mal pro Woche getestet. Für die
kommende Woche stehen uns ausschließlich die Schnelltests von
"Siemens Healthineers Clinitest Rapid COVID-19 AntigenTests´ zur Verfügung, über
die wir Sie bereits informiert hatten.
Soll Ihr Kind nicht daran teilnehmen, suchen Sie bitte eine Teststelle auf, um
ein negatives Testergebnis vorzuzeigen. Dies ist sicherlich auch Montagmorgen
kurzfristig möglich falls nötig,
Alle weiteren Informationen erhalten Sie am Montag.
Im Namen des Kollegiums wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames,
sonniges Wochenende.
Herzliche Grüße
Gabriele Berger
[16.04.2021]
Liebe Eltern,
nachdem wir nun gerade den Wechselunterricht für nächste Woche geplant haben,
erreicht uns die folgende Information des Krisenstabes des Rheinisch-Bergischen
Kreises:
„Der Rheinisch-Bergische Kreis beabsichtigt, die Schulen in der kommenden Woche
im Distanzunterricht zu belassen. Wir weisen zur Klarstellung ergänzend darauf
hin, dass die Notbetreuung hiervon nicht betroffen ist. Die endgültige
Allgemeinverfügung des Kreises wird zur gegebenen Zeit auf
https://www.rbk-direkt.de/aktuelle-regeln.aspx
und in den Medien veröffentlicht."
Somit gehen die Schulen ab Montag 19.04.21
wieder in den Distanzunterricht.
Wichtig: Aufgrund der hohen
Inzidenzwerte im RBK bitten wir Sie, genauestens zu überprüfen, ob eine
Betreuung in der Schule wirklich sein muss. Bitte melden Sie Ihr Kind nur in
Ausnahmefällen per Mail, ohne Formular, für die nächste Woche zur Betreuung an.
Es gibt eine festgeschriebene Maximalzahl an Betreuungsplätzen, sollte diese
überschritten werden, müssen wir die Bedarfe genauestens überprüfen,um
dann Kinder abzulehnen.
Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen (zweimal in der Woche).
Wir wünschen Ihnen trotzdem ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Gabriele Berger
[15.04.2021]
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
[14.04.2021, Originallink]
Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und
kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in
den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren
und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen
wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht
durchgeführt. Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche
den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht
wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge
Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des
Corona-Geschehens notwendig sind.
Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit
Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz Deutschland
Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor. Nordrhein-Westfalen
legt jedoch teilweise auch strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre
unter einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz möglich.
Trotz eines nach wie vor erhöhten Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in
Nordrhein-Westfalen bislang im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen wird den Weg
der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen
Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen den
Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang
und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und
kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf. Das Wechselmodell ist das
verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie.
Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in
Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag
zur Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“
Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der
Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der
Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen
in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht
möglich. Damit gehen wir auch hier vorsichtiger vor als das kommende
Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz
über 100 verlangt. Wir testen alle Schülerinnen und Schüler in
Nordrhein-Westfalen.
In der heutigen Schulmail werden den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitere
klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen
einzuhalten sind. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der
Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung
der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich
gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen
können. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht
einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen
negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden
zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen,
können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf
Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.
Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig. Seit Dienstag werden
bereits die Tests für die nächste Woche ausgeliefert. Die Landesregierung hat
einen Bedarf von wöchentlich 5,5 Millionen Schnelltests zugrunde gelegt, die
beschafft und wöchentlich an die Schulen durch einen Dienstleister versandt
werden. Schon in dieser Woche werden die Schülerinnen und Schüler der
Abschlussjahrgänge, aber auch die Kinder und Jugendlichen, die ein pädagogisches
Betreuungsangebot vor allem in den Grund- und Förderschulen wahrnehmen, zweimal
getestet. Gleiches gilt für das in den Schulen tätige Personal. Damit können wie
geplant alle, die derzeit in den Schulen sind, getestet werden und auch in den
nächsten Wochen sind genügend Tests in den Schulen verfügbar.
Im April werden die Corona-Selbsttests der Firma Siemens-Healthcare eingesetzt.
Das Land hatte die Beschaffung in einer Dringlichkeitsvergabe vereinbart. Das
Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare GmbH war das einzig
wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine anderen verfügbaren Selbsttests in
der erforderlichen Menge. Auch wenn diese nicht für alle Altersgruppen und
Schulformen gleich geeignet waren, muss eines klar sein: Ohne diese Tests wäre
ein Einstieg in das Wechselmodell mit Präsenzphasen in den Schulen nicht
möglich. Die Landesregierung wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen künftig
darauf achten, dass die Testverfahren möglichst noch alters- und kindgerechter
durchgeführt werden können.
Über die Art und Handhabung der Schnelltests wurden die Schulen frühzeitig und
transparent bereits Anfang des Monats informiert. „Der Landesregierung ist
bewusst, dass dies eine neue Aufgabe für die Schulen ist. Angesichts der
außergewöhnlichen Pandemiesituation setzt die Landesregierung auf die
erforderliche Bereitschaft der Lehrkräfte, die Testdurchführung vorzubereiten.
Dafür danken wir den Lehrkräften sehr herzlich“, so Ministerin Gebauer.“
„Der Start des Wechselmodells in der kommenden Woche ist für die Familien in
Nordrhein-Westfalen wichtig. Die Landesregierung hat eine „Woche der Vorsicht“
angekündigt und hält das Versprechen, nach dieser Woche mit der Möglichkeit des
Präsenzunterrichts in einem wichtigen Schritt zu schulischer Normalität
zurückzukehren. Die Selbsttests sind ein wichtiges Instrument, zusammen mit dem
Wechselunterricht und den strengen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb ab der
kommenden Woche. Ich bin und bleibe der festen Überzeugung, dass unsere Schulen
im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen
werden müssen. Es muss unser aller Ziel sein, das Recht der Kinder auf Bildung
und den Infektionsschutz miteinander in Einklang zu bringen und daher ist die
Entscheidung ab Montag im Wechselunterricht auch in der angespannten Lage zu
starten, verantwortbar. Gleichzeitig beobachtet die Landesregierung das
Infektionsgeschehen weiter sehr genau“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.
weitere ausführliche Informationen in der Schulmail des Schulministeriums NRW vom 14.04.2021:
Liebe Eltern,
"das
Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: [Originallink,
08.04.2021]
Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den
Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht
starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu
bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem
Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des
Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle
Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine
Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben
die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der
Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im
Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das
Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht)
fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt
erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum
Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein
Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch
keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den
Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der
Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei
Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen
zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und
Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die
Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler
in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine
Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter
kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht
stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich
versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der
Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf
die Testungen vorbereiten.
Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen
Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat
und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu hat die
Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die ausreichende
Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den
bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende
dieser Woche erfolgen.
Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der
Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden
Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der
Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer
konzentrieren.
Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen
fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter
Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet
vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich
so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist
eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der Testpflicht
werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende
Wechselmodell schaffen. Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein
wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die
Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig
alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul-
und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen
im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen
werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage
angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, so Schul- und
Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Über diese Regelungen wird das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen im
Rahmen einer Schulmail zeitnah informieren."
Sollten Sie neben den bisher im Rahmen des Wechselunterrichtes geplanten Betreuungszeiten, eine weitere Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte ab morgen früh (09.04.2021) im Sekretariat!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute!
Herzliche Grüße
Gabriele Berger (Rektorin)
Wir wünschen den Kindern und Familien unserer Schule erholsame Osterferien und ein frohes Osterfest!
(Bilder der Klasse 1a)
(Bilder der Klasse 3b)
RP, 22.03.2021
Regelungen für Schulen ab dem 15.03.2021
"Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der SchulMail vom 11. Februar 2021." (Schulministerium NRW)
Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 22. Februar gültigen Fassung
Regelungen für die Schulen in NRW ab dem 22. Februar 2021
Anmeldeformular der KGS Kirchstraße zur Betreuung ab dem 22.02.2021
Information vom 27. Januar 2021
Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Der Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird bis zum 12.
Februar fortgeführt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und
Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine
pädagogische Betreuung aufrechterhalten.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:
„Mit dieser Entscheidung setzen wir den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 19. Januar konsequent um. Die
Schulen leisten damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung.
Das immer noch zu hohe Infektionsgeschehen und das Auftreten neuer
Virusmutationen erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen. Es
bleibt weiter eine Zeit der Vorsicht. Es geht darum, mit allen Kräften eine
erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie konsequent anzustreben und dann dauerhaft
zu sichern“.
(ausführliche Presseinformation unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-distanzunterricht-bis-zum-12-februar-fuer-alle-schulen)
Wie bereits oben erwähnt, bieten wir weiterhin eine Betreuung für die
Schülerinnen und Schüler unserer Klassen 1-4 an. Kinder, die unter gar keinen
Umständen zuhause betreut werden können, haben die Möglichkeit an einer
pädagogischen Betreuung teilzunehmen (siehe Formular 1.-12. Februar).
Bitte beachten:
Rückmeldung nur bei Bedarf der Betreuung mit dem beiliegenden Formular per Mail
bis Freitag, 29. Januar 10.00 Uhr.
(Sollten Sie das Formular nicht bearbeiten können, dürfen Sie uns auch gerne per
Mail schreiben.)
Ich wünsche Ihnen und den Kindern alles Gute.
Herzliche Grüße
Gabriele Berger
Formular zur Notbetreuung:
Wichtige Information an die Eltern unserer Schule (7.01.2021):
Liebe Eltern,
gestern hat Frau Bildungsministerin Gebauer eine Pressekonferenz abgehalten, die ich mir angeschaut habe.
Schriftliche Vorgaben sollen die Schulen erst heute erhalten. Bisher ist aber keine Information eingegangen.
Da die Zeit drängt, möchte ich in Kürze die dann geltenden Bestimmungen schon jetzt bekanntgeben. Ich denke, das macht Ihnen und uns die Arbeit und Organisation leichter.
Folgende schulische Vorgaben werden in NRW ab dem 11.01.2021 zum Tragen kommen:
1. Bis zum 31.01.2021 wird es an allen Schulen in NRW KEINEN PRÄSENZUNTERRICHT geben.
2. Der Unterricht wird im DISTANZUNTERRICHT erfolgen. Klassenarbeiten dürfen NICHT geschrieben werden.
3. Kinder, die unter gar keinen Umständen zu Hause betreut werden können, können von den Eltern zur NOTBETREUUNG angemeldet werden (siehe angefügtes Formular).
4. In der Notbetreuung findet allerdings KEIN UNTERRICHT statt. Es wird den Kindern lediglich die Möglichkeit gegeben ihre Aufgaben unter Aufsicht zu erledigen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen für unsere Kinder den Distanzunterricht möglichst umfassend und qualitativ hochwertig organisiert bekommen.
Bitte beachten:
Rückmeldung nur bei Bedarf der Notbetreuung mit dem beiliegenden Formular per Mail bis morgen Freitag 8. Januar 10.00 Uhr.
Ich wünsche Ihnen und den Kindern trotzdem einen möglichst guten Start ins neue Jahr!
Herzliche Grüße
Gabriele Berger
Formular zur Notbetreuung:
Wir wünschen allen Kindern und Eltern unserer Schule ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest verbunden mit den besten Wünschen für das kommende Jahr!
(Wiederbeginn des Unterrichtes: Montag, 11.01.2021)
Liebe Eltern der KGS Kirchstraße,
im folgenden möchten wir Ihnen die Informationen des Schulministeriums NRW "zum angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten - Regelungen für die kommende Woche" mitteilen. Weitere Informationen und Regelungen für unsere Schule werden von den Klassenleitungen oder der Schulleitung per Email bekanntgegeben.
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW
>>>>>>>>> [11.12.2020]
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der
Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite
Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen
getroffen werden. Und wir müssen neben den jetzt betroffenen Bereichen, vor
allem Gastronomie, Kultur, Tourismus und der Wirtschaft insgesamt, weitere
Bereiche des öffentlichen Lebens für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den
Blick nehmen.
Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in
ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die wir mit
Ihrer Hilfe wöchentlich erheben, belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“.
Für dieses Engagement möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin
Gebauer, nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für
Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in beeindruckender
Weise nachgekommen.
Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen,
für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind
(Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den
Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig
entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der
Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen.
Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung
der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies
ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns
vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und
Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld muss die
Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen
sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit
angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine
Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14.
Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre
Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die
Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie
von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die
Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der
14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und
Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention
nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als
Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss
diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt
werden.
Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so
schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der
obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht
gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen
und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den
Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche
zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß
anzuwenden.
Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens
unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in
eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang
Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.
Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder
sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu
prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder
verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich
sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den
Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.
Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante
Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der
Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten
die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember
2020.
Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie
ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im
Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten
Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit
geleistet; dies will ich an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte
nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens
die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und
einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Unser Schulsponsor INEOS spendete für alle Erstklässlicher Warnwesten, sodass die Kinder in der dunklen Jahreszeit sicher unterwegs sind.
VIELEN DANK!
WDR Lokalzeit Bergisches Land vom 20.11.2020
Hier klicken um den Bericht zu sehen.
KStA, 21.11.2020
RP, 21.11.2020
Unterstützung der Aktion „Elternlotsen“ durch unseren Innenminister Herrn Reul (20.11.2020)
In Zusammenarbeit mit der Elternschaft, der Polizei und der Verkehrswacht, wurde das Projekt Elternlotsen ins Leben gerufen. 18 Eltern, geschult durch die Polizei und ausgestattet durch die Verkehrswacht, übernehmen je Schicht zu dritt eine Lotsenfunktion an drei neuralgischen Punkten, um den Kindern ein gefahrloses Erreichen des Schulhofes zu ermöglichen. Die Stadt Leichlingen unterstützt durch entsprechende Beschilderung. Heute nahm, unter Beisein des Innenministers Herbert Reul, die erste Elternlotsenschicht ihren Dienst auf.
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In diesem besonderen Jahr musste der "Vorlesetag" (www.vorlesetag.de) im Klassenverband stattfinden, während sich sonst die Kinder Vorleseangebote individuell aussuchen konnten. Nichtsdestotrotz genossen es die Kinder, ihren Lehrern und Lehrerinnen zuzuhören.
Konzept zum Distanzlernen an der KGS Kirchstraße
Heute (6.11.2020) fand unser St. Martin - Projekttag statt. Es wurden Laternen gebastelt, Geschichten sowie Legenden von Martin erzählt und vielfältige Angebote rund um den Heiligen bereitgestellt. Unser Förderverein hatte für jedes Kind einen Weckmann gekauft - VIELEN DANK!!!
Wir unterstützen auch in diesem besonderen Jahr die Sternsinger-Aktion unserer Pfarrgemeinde und verweisen daher gerne auf die folgende Information aus der Weihnachtsausgabe des Pfarrjournals der Kirchengemeinde:
Zum Download:
Unser Lehramtsanwärter Herr Steller nahm heute Abschied von uns und tritt ab kommender Woche seine erste Stelle als Lehrer an einer Grundschule in Troisdorf an.
Wir wünschen dir alles Liebe & Gute auf deinem weiteren Lebensweg!
Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien: Montag, 26.10.2020 - 8.10Uhr
Nach 10jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Streitschlichter an unserer Schule verabschiedeten wir Frau Vortherms-Kaminski und Herr Friedhoff in den wohlverdienten Streitschlichter-Ruhestand.
Wir bedanken uns für die tolle Hilfe in den vergangenen Jahren und wünschen beiden für Ihre weitere Zukunft von Herzen alles Liebe und Gute!
RP, 8.10.2020
KStA, 8.10.2020
Derzeit bauen die 3. Schuljahre im Rahmen der TuWas! - Unterrichtsreihe "Bewegung und Konstruktion" verschiedene Fahrzeuge.
(Doppelklick zum Öffnen der PowerPoint Präsentation als pdf-Datei)
Impressionen aus den ersten Wochen der jetzigen Erstklässler:
Hier klicken um das Video anzuschauen.
Eindrücke vom Waldspaziergang der Klasse 1b (17.09.2020)
Wir gratulieren unserem Lehramtsanwärter Herrn Steller zum bestandenen 2. Staatsexamen - herzlichen Glückwunsch!!!
Wir sind froh, dass wir nun wieder freitags in der Kirche Schulgottesdienste feiern können.
Als Erstes möchten wir unsere Einschulungsgottesdienste nachholen. Da wir lediglich mit zwei Klassen in die Kirche gehen dürfen, fand am 11.09.2020 zunächst der Einschulungsgottesdienst der Klassen 1a und 1b statt, die Klasse 1c wird folgen.
Der Info-Abend für die kommenden Schulneulingen findet am 24.09.2020 zu zwei Zeitpunkten statt, zum einen um 18.00Uhr und zum anderen um 19.30Uhr. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 02175-890792 zu den Öffnungszeiten des Sekretariats ist notwendig.
Liebe Eltern,
vermehrt erreichen uns in den letzten Tagen Anfragen nach dem Umgang mit
Erkältungskrankheiten.
Seit gestern gibt es dazu Informationen aus dem Ministerium mit einem
interessanten Schaubild.
„Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass
die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.
Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche
Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die
Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, zur
Verfügung,(Link unten oder Anhang) das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei
einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet
Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle
Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien
vor einer Infektion zu schützen."
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Eine kurze Information zur
Parkplatzsituation am Morgen:
Wir sind im Gespräch mit der Polizei, die sich heute Morgen (01.09.2020) vor Ort
ein Bild gemacht hat und werden das Thema in der nächsten
Schulpflegschaftssitzung mit den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und auch
mit den Kindern im Unterricht besprechen.
Vorab eine Bitte an alle Eltern, die morgens mit dem Auto die Schule anfahren:
Fahren Sie langsam und achten Sie besonders auf die vorbeilaufenden Kinder!!!
Wir bedanken uns herzlich bei der Firma "Pierre Nölle - Service rund ums Haus", die in den Sommerferien den Klassenraum der Klasse 1c renoviert und gestrichen hat.
Vielen Dank!
Fotos von den Einschulungsfeiern (13.08.2020)
Klasse 1a (Klassenlehrerin Frau Edler)
Klasse 1b (Klassenlehrer Herr Gutoiu)
Klasse 1c (Klassenlehrerin Frau von Niswandt)
Wir wünschen allen Kindern unserer Schule einen guten Start ins neue Schuljahr 2020/2021 und den neuen Erstklässlern alles Liebe & Gute zum Schulbeginn sowie viel Spaß beim Lernen!